AGB

1) Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, sobald ein oder mehrere Artikel angemietet werden. Der Einbezug von Bedingungen seitens des Mieters wird hiermit widersprochen, sofern im Vorfeld keine andere Absprache dokumentiert wurde.

1.2 Als Verbraucher wird in dieser AGB eine natürliche Person verstanden, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3  Als Unternehmer wird in dieser AGB eine natürliche oder juristische Person, andernfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft verstanden, die bei Vertragsschluss den Bestimmungen eines Rechtsgeschäft folgend in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietartikel stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen lediglich zur Veranschaulichung der angebotenen Artikel. Die Anfrage eines oder mehrer Artikel ist bis zum Vertragsschluss unverbindlich. Erst nach Unterzeichnung des vom Vermieter unterbreiteten Mietangebots kommt ein verbindlicher Mietvertrag zu Stande.

2.2 Der Mieter kann die Anfrage  über das auf der Website integrierte Anfrageformular stellen. Hierbei wird seitens des Mieters eine rechtsgültige Anfrage abgegeben, sobald der Anfragebutton im virtuellen Warenkorb genutzt wird. Ferner hat der Mieter die Möglichkeit die Anfrage telefonisch, via E-Mail oder postalisch zu stellen.

2.3 Der Vermieter kann die Anfrage des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) zukommen lässt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder indem er den Mieter nach Abgabe der Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegt mindestens eine der Optionen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der genannten Optionen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter die Anfrage des Mieters innerhalb der o.g. Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung der Anfrage und hat zur Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Die Frist zur Annahme der Anfrage beginnt am Tag nach der Absendung der Anfrage durch den Mieter und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots seitens des Vermieters folgt.

2.5 Bei der Abgabe einer Anfrage über das Anfrageformular des Vermieters, wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Anfrage über das Anfrageformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Die persönlichen Eingaben können vom Mieter im Rahmen des elektronischen Anfrageprozess während der Eingabezeit mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert oder optimiert werden, bis schlussendlich der Anfragebutton im online Warenkorb betätigt wird.

2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Anfrageabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail. Weitere Details können darüber hinaus telefonisch geklärt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm  angegebene E-Mail-Adresse aktiv genutzt wird, sodass unter dieser Adresse, die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Darüber hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern Sorge zu tragen, dass alle vom Vermieter versandten E-Mails ordnungsgemäß zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

4) Überlassung des Mietartikels

4.1 Die Überlassung des Mietartikels erfolgt grundsätzlich durch Selbstabholung des Mieters oder zahlungspflichtige Anlieferung des Vermieters. Dabei ist die in der Anfrage angegebene Anschrift  des Vermieters maßgeblich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

4.2 Wird der Mietartikel nicht rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt oder befindet sich der Mieter oder ein Dritter zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht am vereinbarten Ort, wird die zuvor geleistete Anzahlung als Entschädigung einbehalten. Dies gilt nicht, wenn

– der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, da er den Umstand,  der zur Nichtabholung oder Nichtannahme nicht zu vertreten hat oder, wenn er zur Zeit der Auslieferung vorübergehend verhindert war. Dies gilt in Ausnahmefällen nur dann, wenn der Vermieter zuvor keine konkrete Abhol- oder Lieferzeit im Vorfeld mit dem Mieter vereinbart hat.

4.3 Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail darüber, wann der Mietartikel am bestimmten Datum zu einer bestimmten Zeit  zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter den/die Mietartikel nach Absprache mit dem Vermieter am Sitz des Vermieters abholen.

5) Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Abholkosten werden vom Vermieter individuell (nach gefahrenen Kilometern und Aufwand) berechnet und im darauffolgenden Angebot angegeben.

5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des/der Mietartikel/s sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.

5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des Mietartikels gesondert vergütet, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietartikels, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:

– Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit (Mietdauer/Miettage) im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Bezahlung der Miete hat der Mieter die Möglichkeit zwischen verschiedenen Zahlungsarten zu wählen. Die Zahlungsarten sind auf der Website des Vermieters aufgeführt. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer-, Abhol- und Aufbaukosten  sind zusammen mit der Miete zu entrichten.

6) Kaution

6.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, das der Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) hinterlegt. Die Kaution wird im persönlichen Angebot mitgeteilt. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Verkehrswert des Mietartikels. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.

6.2 Gibt der Mieter den Mietartikel bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, wird die Kaution nach Prüfung des Mietartikels innerhalb von sieben Werktagen an den Mieter zurückgezahlt. Zur Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.

6.3 Ist der Mietartikel bei der Rückgabe nicht vollständig, in einem nicht ordnungsgemäßem Zustand oder ist der Mietartikel dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Kautionsbetrag zur Deckung des entstandenen Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreichen sollte.

7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

7.1 Die Überlassung des Mietartikels erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der Mietartikel  darf ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch des Mietartikels einem Dritten zu überlassen, insbesondere diesen zu vermieten oder zu verleihen.

8) Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet den Mietartikel pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Es obliegt dem Mieter die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen des Mietartikels, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

9) Änderungen an der Mietsache

9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietartikel vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietartikels in keiner Weise beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen vorab in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

9.2 Änderungen und Anbauten am Mietartikel durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für An- oder Einbauten sowie der Verbindung des Mietartikels mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietartikels trägt der Mieter Sorge dafür den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietartikel für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zum Mietartikel jederzeit zu gewähren.

10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietartikels. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter den Mietartikel oder einzelne Komponenten des Mietartikels zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietartikel vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

11) Haftung

11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, ist ausgeschlossen.

11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

11.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11.2.5. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden,
die mit dem Gebrauch der Gerätes entstehen können. Der Vermieter übergibt den Mietartikel nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktions-Mangel herausstellt.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar nach Auftreten des Mangels oder bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung trägt der Mieter.

12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

12.1 Das Mietverhältnis wird  befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt und durch den Vermieter im Rahmen des Angebots schriftlich bestätigt.

12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung des Mietartikels an den Mieter.

12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

13) Rückgabe der Mietsache

13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

13.2 Der Mieter trägt die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln am Mietartikel.

13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur persönlichen Rückgabe des Mietartikels verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport des Mietartikels.

13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

14) Stornierungsbedingungen

Bei Rücktritt des Vertrages durch den Mieter bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 25% Stornogebühren an, bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% Stornogebühren. Bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder am Vortag fallen 100% Stornogebühren an.
Die Stornogebühren beziehen sich auf den gesamten Auftragswert.
Der Vermieter bietet einen optionalen Schlechtwetterschutz an.

15) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16) Alternative Streitbeilegung

16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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